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Der 30.9.2015 rückt näher: Was ist bis dahin noch zu erledigen?

Der 30.9. ist aus steuerlicher Sicht ein wichtiges Datum, da wichtige Fristen an diesem Tag auslaufen. Einige davon hier im Überblick.

Jahresabschluss einreichen

Kapitalgesellschaften (und GmbH & Co KGs) müssen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.

Antrag stellen auf die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU

Noch bis 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union beantragen.

Herabsetzung der ESt- und KSt-Vorauszahlungen beantragen

Für die Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte überlegt werden, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der für die Vorauszahlungsbemessung.

Anzahlung für Steuernachzahlungen

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2014 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis € 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2014 handelt. Die Höhe der Anspruchszinsen liegt derzeit bei 1,88 % p.a.

Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung abgeben

Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren zu machen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings zu einer Veranlagung verpflichtet, wie z. B. bei Wegfall des berücksichtigten Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages oder bei mehreren gleichzeitigen nichtselbständigen Einkünften muss diese bis 30.9. des Folgejahres abgegeben werden.

Stand: 29. Juli 2015

Bild: kesipun - Fotolia.com